Nichtraucher
Die Stadt Bonn erhebt ab dem 01.07.2015 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer) auf alle privaten Übernachtungen die vom Beherbergungsbetrieb abzuführen ist.
Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden werden.
Für eine Steuerbefreiung ist die Reservierung durch den Arbeitgeber mit dem Hinweis auf die dienstliche Veranlassung der Übernachtung, Name des Reisenden mit Geburtsdatum, An- und Abreise sowie der vollständigen Firmensignatur erforderlich (sofern dies in Ihrer Anfrage noch nicht enthalten war). Ausschließlich freiberuflich Beschäftigte müssen zusätzlich das Formular
- Erklärung zu aus beruflichen Gründen veranlasste Beherbergung für Gewerbetreibende und Freiberufler
vor Ort ausfüllen oder bereits ausgefüllt mitbringen um den Check in zu vereinfachen. http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01915/index.html?lang=de
Liegen die zur Befreiung von der Stadt Bonn vorgeschrieben Unterlagen nicht vor sind wir leider gezwungen die Beherbergungsteuer zu berechnen.